Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der VR-Venntouristik

 

(Stand 01.09.2017 )

 

I  Allgemeines

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die nachstehenden AGB. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die VR-Venntouristik.

 

II Geltungsbereich 

Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf gewerbliche Personenbeförderung und Ausflugsfahrten. Wir gewährleisten die Fahrtendurchführung mit betriebssicheren, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden und – in der Personenbeförderung – konzessionierten Fahrzeugen.

 

III Vertragsabschluss

Ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und der VR-Venntouristik kommt durch schriftliche, mündliche, telefonische, per Telefax oder eMail erfolgte Anmeldung des Kunden und der Auftragsbestätigung der VR-Venntouristik zustande. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per eMail erfolgen.

 

Grundlage des Vertrages sind die hier aufgeführten Beförderungs- und Haftungsbedingungen, der Leistungsumfang und der Beförderungspreis. Der Fahrgast, bzw. Auftraggeber erkennt diese uneingeschränkt an.   

 

IV Beförderungsbedingungen

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu den vereinbarten Zeiten. In der Regel kann der Fahrer nicht mehr als ca. 15 Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um Folgeaufträge nicht zu gefährden.

 

Wartezeiten ab der 16. Minute werden zusätzlich zum Fahrpreis, entsprechend der jeweils geltenden Fahrpreisliste berechnet ( je 5 Minuten Wartezeit derzeit 2,00 € inkl. der  gesetzlichen Umsatzsteuer ).  Wartezeiten oder Fahrtunterbrechungen, die nicht bereits bei der Bestellung angegeben und durch uns bestätigt wurden, sind dem Fahrer nur nach Rücksprache und Zustimmung des Disponenten möglich. Die Abholzeit an Flughäfen ist die planmäßige Ankunftszeit des Fluges zzgl. ca. 20 Minuten für die Gepäckausgabe. 

  

V Gepäck

Im Beförderungspreis ist die Mitnahme von Gepäck enthalten, sofern es sich im Kofferraum verstauen lässt. Bei Transfers zu Flughäfen, Bahn oder Schiff ist die Mitnahme von Gepäck auf 1 Koffer und 1 Handgepäck pro Fahrgast beschränkt. Mehrgepäck wird nur nach vorheriger Absprache und gegen Zahlung eines Zuschlags befördert.

  

VI Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten mitzuteilen ( z.B. Datum / Uhrzeit der Fahrt, Fahrgastnamen, Personenanzahl, Angaben zu Kindern, Flugnummern usw.). Diese Daten müssen rechtzeitig vor der Fahrtendisposition vorliegen. Die VR-Venntouristik ist nicht verpflichtet, diese Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. 

 

Bei Abholungen von Flughäfen ist der Kunde verpflichtet, Verspätungen von mehr als 30 Minuten, Flugausfall, oder Nichtteilnahme am Flug der VR-Venntouristik umgehend mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen der VR-Venntouristik, auch bei sonstigen Stornierungen von Fahraufträgen, gehen zu Lasten des Kunden. 

 

Die Beförderung von Kindern ist immer bereits bei der Fahrtbestellung anzugeben und Angaben zu Anzahl, Alter ggfs. Größe und Gewicht zu machen, damit die Mitnahme der gesetzlichen Rückhalteeinrichtungen sichergestellt werden kann. Sollten diese Angaben versäumt worden sein, kann der Fahrer die Mitnahme, bzw. die Fahrt verweigern. Die Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand sind vom Kunden zu tragen.

 

Der Kunde ist verpflichtet sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und den Innenraum nicht zu verschmutzen. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeuges können dem Kunden die Reinigungs-, bzw. Reparaturkosten zzgl. der Fahrzeugausfallkosten in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

Der Verzehr von Speisen und Getränken im Fahrzeug ist nicht gestattet. Rauchen im Fahrzeug ist nicht erlaubt.  

 

Wird der Fahrer durch ein Verhalten des / der Fahrgäste so gestört, dass ihm ein sicheres und konzentriertes Führen des Fahrzeuges gefährdet erscheint, kann der Beförderungsvertrag mit sofortiger Wirkung mündlich beendet werden, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. 

 

 

VII Haftung

Die VR-Venntouristik haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Unfall, oder höhere Gewalt. Bei Fahrzeugausfällen aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt die VR-Venntouristik schnellstmöglich Ersatz. Ist dies aus unabwendbaren betrieblichen Gründen nicht möglich, oder ist aus solch einem Grund die Durchführung einer Fahrt nicht, oder nicht zeitgerecht möglich, kann der Kunde, nach Rücksprache mit der Disposition, ein anderes Beförderungsunternehmen beauftragen. Grundsätzlich haftet die VR-Venntouristik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Die VR-Venntouristik haftet nicht für eventuell  eintretende Beschädigungen von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte, oder sonstige Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden. 

 

Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von VR-Venntouristik oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird VR-Venntouristik neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.

 

VIII      Fahrpreis

Beförderungspreis und die Leistung richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste der VR-Venntouristik, bzw. nach dem vereinbarten, oder dem vom Wegstreckenzähler angezeigten Preis. Der maßgebliche Fahrpreis ist – wenn nichts anderes vereinbart – sofort nach Fahrtbeendigung in bar, ohne Abzug / Skonto zu entrichten. Die VR-Venntouristik kann vor Fahrtbeginn eine angemessene Vorauszahlung auf den vereinbarten oder geschätzten Fahrpreis verlangen.

 

IX       Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt für die Parteien und für alle Ansprüche der Sitz der VR-Venntouristik. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

X         Datenschutz

VR-Venntouristik verpflichtet sich, die überlassenen Daten nur zum Zweck der Leistungserbringung, der Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten oder Rechnungen zu verwenden und entsprechend vertraulich zu behandeln.   

 

XI       Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Bedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Bedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in den Fahrzeugen, bzw. im Betriebssitz zur Einsichtnahme aus.